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Wichtige Infos zu Ihrem VHS-Kurs (03.11.2020)

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, mit 03. November tritt die aktuelle Verordnung der Bundesregierung in Kraft. Trotz einiger Ausnahmen sind die Volkshochschulen von dem Veranstaltungsverbot betroffen. Dies bedeutet, dass wir schweren Herzens, doch im Sinne Ihrer und unserer Gesundheit das gesamte Kursangebot der Kärntner Volkshochschulen bis auf unbestimmte Zeit aussetzen und die Bewegungs- und Fitnesskurse mit heutigem Datum abbrechen müssen.

Wichtige Infos zu Ihrem VHS-Kurs (03.11.2020)

Covid-19 Virus

Hierzu einige Antworten zu den gängigen Fragen:

  • Welche Kurse werden ausgesetzt bzw. abgebrochen?

Ausgesetzt werden im November alle Präsenzkurse der Kärntner Volkshochschule aus den Bereichen Sprachen, Edv, Kreativität, Kulinarik, Natur und Umwelt und Beauty und Wellness. Ihr gebuchter Platz ist für Sie reserviert, neue Termine werden ausgeschrieben, sobald es die Situation erlaubt.
Abgebrochen werden alle Kurse im Bereich der Gesundheits- und Sportangebote (Yoga, Zumba, Linedance, Body Work-Out, etc.).

  • Was passiert mit meinem Kursbeitrag für abgebrochene Kurse?

Ihr bezahlter Kursbeitrag wird ihnen abzüglich der besuchten Termine als Gutschrift verbucht. Diese bliebt Ihnen bis zum Frühjahr 2022 erhalten und kann für jeden Kurs der VHS Kärnten eingelöst werden.

  • Sind meine Onlinekurse auch davon betroffen?

Nein Online-Kurse sind nicht betroffen und können auch weiterhin besucht werden. Außerdem sind wir ständig bemüht neue Onlineangebote für Sie zu realisieren. Diese finden Sie auf http://www.vhsktn.at.

  • Wie werde ich informiert, ob und wann mein Kurs fortgesetzt wird?

Sie erhalten alle Infos und News entweder via Newsletter oder direkt per Mail. Vergewissern Sie sich, dass Sie die richtige Mailadresse hinterlegt haben.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gerne bereit diese zu beantworten. Aufgrund der erhöhten Anzahl an Anfragen, kann die Beantwortung einige Zeit in Anspruch nehmen.

  • Welche Kurse sind nicht betroffen?

Nicht betroffen sind folgende Angebote: 
- Lehrgänge der Berufsreifeprüfung 
- AMS Lehrgänge 
- Angebote der Basisbildung und des Pflichtschulabschlusses 
Prinzipiell gilt bei Aus- und Fortbildungen, dass von allen Beteiligten ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine Mund-Nasen-Maske (kein Visier) zu tragen ist. Kann aufgrund der Eigenart der Ausbildung der Mindestabstand oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht eingehalten werden, muss durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden. Die bisherige Regelung, dass TeilnehmerInnen am Sitzplatz und Vortragende jedenfalls keinen NMS tragen müssen, gilt nicht mehr.


Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund,
Ihr Team der VHS Kärnten

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