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Kooperationen mit GUK, SOB, Kolleg

Für die Schüler*innen der Gesundheits- und Krankenpflegeschule in Klagenfurt und Villach gibt es eine besondere Kooperation mit den Kärntner Volkshochschulen und dem Land Kärnten.

Bei erfolgreicher Absolvierung der Teilbereiche werden die anfallenden Kurskosten vom Land Kärnten vollständig rückerstattet.

Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:

Antrag auf Refundierung der Kosten des Landes Kärnten
Kopie Zahlungsbestätigung (nur Kontoauszug)
Gesamtprüfungszeugnis bzw. Teilprüfungszeugnis & Teilnahmebestätigung VHS
Bestätigung der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege
Diplomzeugnis

Eine Refundierung wird nur dann gewährleistet, wenn die Berufsreifeprüfung innerhalb eines regulär geplanten Gesundheits- und Krankenpflegeschuljahres begonnen werden kann und der Antrag zur Refundierung bis spätestens 31.12. des Jahres der abzulegenden Prüfung gestellt wurde. Wird eine Prüfung nicht im regulären Jahr des Abschlusses des Vorbereitungslehrganges absolviert, haben die Teilnehmer*innen keinen Anspruch auf eine Refundierung.

Die Zusammenarbeit mit der Schule für Sozialbetreuungsberufe und dem Kolleg für Sozialpädagogik in Waiern sieht wie folgt aus:

Die Kurse werden an die Unterrichtstage der Schüler*innen angepasst und werden im Anschluss angeboten. Die Schüler*innen des Kollegs müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, um die Berufsreifeprüfungen beginnen zu dürfen. Schüler*innen der SOB, die die Voraussetzung noch nicht erfüllen, erhalten diese mit Abschluss des Diploms bei einer 3-jährigen Ausbildung oder dürfen sich das Diplom als Fachbereich anrechnen lassen. Dies wird von unserer Externistenschule, der WIMO, bei jedem*r Teilnehmer*in geprüft und mittels einem Zulassungsbescheid ausgestellt.

Richtlinien zur Refundierung der Kosten

Richtlinien zur Refundierung der Kosten 2020-2022

PDF (231 KB)
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